ELKA SOFT

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Registrierkassen

Registrierkassenverordnung

Machen Sie durchschnittlich mehr als EUR 30,00 Barumsatz am Tag?

Dann sind auch Sie von der Registrierkassenpflicht betroffen!

Wir möchten Sie rechtzeitig auf die Registrierkassenpflicht vorbereiten und alle wichtigen Fragen für Sie beantworten. Wichtige Daten im Überblick:

  • 01.01.2016: Inkrafttreten der Belegerteilungspflicht
  • 01.01.2016: Inkrafttreten Teil 1 der Registrierkassenplicht
  • 01.01.2017: Inkrafttreten Teil 2 der Registrierkassenpflicht (kryptographische Signatur)

Ob und in welchem Maße die gesetzlichen Aufzeichnungspflichten sowie eine elektronische Registrierkassenpflicht auch Ihr Unternehmen betrifft, sollten Sie noch im Herbst 2015 klären, damit Sie rechtzeitig zum 01.01.2016 die neuen gesetzlichen Anforderungen erfüllen.

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Wann brauche ich eine Registrierkasse?

Ab dem 01.01.2016 braucht jeder Betrieb ab einem Barumsatz von EUR 7.500,00 (bei einem Jahresumsatz von EUR 15.000,00) eine Registrierkasse. Als Barumsätze gelten:

  • Barzahlungen
  • Bankomat und Kreditkartenzahlungen
  • Einlösung von Schecks, Gutscheinen, Bons, etc.

Achtung: Onlineumsätze verringern den Freibetrag (EUR 7.500,00) der Barumsätze.

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Was versteht man unter einer Registrierkasse?

Eine Registrierkasse muss kein physischer Gegenstand sein.
Unter Registrierkasse versteht man jedes elektronische Datenverarbeitungssystem, das elektronische Aufzeichnungen zur Losungsermittlung und Dokumentation von Barumsätzen erstellt (Registrierkassen, Waagen, Taxameter, etc.).
Unsere Softwarelösung deckt alle Funktionen einer Registrierkasse ab. Die wichtigsten Funktionen sind dabei die Einzelaufzeichnung aller Barumsätze und die Belegerstellung.

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Welche Software gilt als Registrierkasse?

Mit unserer PC-Kassa SEP Bar! erfüllen Sie alle Auflagen der Registrierkassenverordnung. Die Anschaffung der PC-Kassa ist steuerlich voll im Jahr der Anschaffung absetzbar und es kann eine Prämie von bis zu EUR 200,00 geltend gemacht werden.

Riskieren Sie keine finanzstrafrechtlichen Konsequenzen, denn die Nichteinhaltung der Vorschriften stellt eine Finanzordnungswidrigkeit dar und wird mit bis zu EUR 5.000,00 geahndet.

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SEP Bar! 2018 - Die neue Kassenlösung für Ihr Unternehmen

SEP Bar! ist die neue PC-Kasse basierend auf modernster Technologie optimiert für Touchscreen Monitore.
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Kassenhardware

Wir bieten Ihnen auf Wunsch gerne auch die für Sie passende Hardware für Ihre Kasse an. Ob PC, Notebook oder Tablet, touchfähige Bildschirme, Bondrucker, Kassenlade oder Geldprüfgeräte.